In der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 18.03.2018 wurde die hier vorliegende Beitragsordung beschlossen.
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Die Mitgliedsbeiträge können in vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsweise erhoben werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. - Die Beiträge werden wie folgt eingezogen:
- bei vierteljährlicher Zahlungsweise:
zum 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober - bei halbjährlicher Zahlungsweise:
zum 15. der Monate Januar und Juli - bei jährlicher Zahlungsweise:
zum 15. Januar
- bei vierteljährlicher Zahlungsweise:
Fällt der Einzugstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Einzug auf den nächstfolgenden Werktag (Bankarbeitstag).
Das Mitglied erteilt dem Turnverein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Der monatliche Grundbeitrag beträgt:
- Für Erwachsene als Einzelmitglied (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 7,- €
- Für Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 5,- €
sowie Schüler, Studenten als Einzelmitglied - Familienbeitrag (beide Ehegatten sowie alle Kinder bis zur 12,- €
Vollendung des 18. Lebensjahres)
Diese Beitragsart wird ab dem 01.01.2016 nicht mehr angeboten.
Bestehende Mitgliedschaften in dieser Beitragsart bleiben weiterhin erhalten.
Punkt b und c sind ermäßigte Beiträge und werden nur gewährt, wenn entsprechende schriftliche Nachweise rechtzeitig vorgelegt werden.
- Sonderbeiträge zu bestimmten Gruppen bzw. Abteilungen:
Diese Beiträge werden monatlich zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben.- Tanzsportabteilung (je erwachsener Person) 4,- €
- Tanzsportabteilung (Kinder und Jugendliche) 1,- €
- Linedance (je Person) 3,- €
- Zumba (je Person) 3,- €
- Tischtennis (je erwachsener Person) 2,- €
- Rope Skipping (je Person) 2,- €
- Sonstige Gebühren
- Aufnahmegebühr (je Neuantrag) 5,- €
- Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften und Mahnungen 5,- €
- Eine Anpassung der Beiträge innerhalb der vom Sportbund vorgeschlagenen Mindestbeiträge ist jederzeit und ohne Beschluß möglich.
- Mit Ausnahme der in Punkt 6 genannten Gründe, kann diese Beitragsordnung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.